Unternehmen wird Steuernummer
verweigert
Einem seit April 2013 bestehendem
Verlag wird die Vergabe der Steuernummer vom Finanzamt Siegburg verweigert. Der
Verlag wurde notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Seine
Geschäftsräume befinden sich an einer Hauptverkehrsstraße mit regem
Kundenverkehr. Eine gut sichtbare Beschilderung ist am Laden draußen
angebracht. Der Verlag hat bereits Geschäftsbeziehungen hergestellt und erhält
regelmäßige Einnahmen durch einen Paketshop.
Das Finanzamt Siegburg erscheint unangemeldet zur Begehung der Geschäftsräume, weil die Mitarbeiter Zweifel an der Firmierung haben. Die
Dame Frau B. und Herr S. wollen eine Umsatzsteuernachschau erheben. Ohne
Steuernummer keine Umsatzsteuer!
Eine Ausübung der Tätigkeit ist
dem Verlag nicht möglich, da keine Steuernummer vergeben wird. Die Finanzbeamtin Frau B. kennt
auch nicht den Unterschied zwischen einem Verlag und einem Reisebüro. Die
Verlagsleiterin legte ein Kinderbuch vor, welches von der Finanzbeamtin als
Reisekatalog erkannt wurde.
Bevor die Finanzbeamten die
Geschäftsräume betreten haben, wurden Aufnahmen von Kunden während der
Geschäftsbetretung gemacht. Was für Methoden sind mittlerweile üblich in unserem Land? Gibt es noch Persönlichkeitsrechte?
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