Freitag, 27. Dezember 2013

Finanzamt


Unternehmen wird Steuernummer verweigert

Einem seit April 2013 bestehendem Verlag wird die Vergabe der Steuernummer vom Finanzamt Siegburg verweigert. Der Verlag wurde notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Seine Geschäftsräume befinden sich an einer Hauptverkehrsstraße mit regem Kundenverkehr. Eine gut sichtbare Beschilderung ist am Laden draußen angebracht. Der Verlag hat bereits Geschäftsbeziehungen hergestellt und erhält regelmäßige Einnahmen durch einen Paketshop.
Das Finanzamt Siegburg erscheint unangemeldet zur Begehung der Geschäftsräume, weil die Mitarbeiter  Zweifel an der Firmierung haben. Die Dame Frau B. und Herr S. wollen eine Umsatzsteuernachschau erheben. Ohne Steuernummer keine Umsatzsteuer!
Eine Ausübung der Tätigkeit ist dem Verlag nicht möglich, da keine Steuernummer vergeben wird. Die Finanzbeamtin Frau B. kennt auch nicht den Unterschied zwischen einem Verlag und einem Reisebüro. Die Verlagsleiterin legte ein Kinderbuch vor, welches von der Finanzbeamtin als Reisekatalog erkannt wurde.
Bevor die Finanzbeamten die Geschäftsräume betreten haben, wurden Aufnahmen von Kunden während der Geschäftsbetretung gemacht. Was für Methoden sind mittlerweile üblich in unserem Land? Gibt es noch Persönlichkeitsrechte?

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